rechtliche Grundlage: §35a SGBVIII
Anspruchsberechtigt sind nach dem SGB XII §54(1) Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Behinderungen. (Kostenträger Sozialamt) und nach dem SGB VIII §35a Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder von seelischer Behinderung bedrohenden Entwicklung (Kostenträger Jugendamt)
Definition
Integrationshilfe findet im Rahmen des Schulunterrichts durch Einsatz von persönlichen
Assistent/Innen als Integrationshelfer/In / Schulassistent/In statt. Diese können an Förder- Regelschulen im Rahmen der Inklusion von Menschen mit Behinderungen geleistet werden.
Zielgruppe
Die Integrationshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit körperlicher, geistiger und/oder seelischer Behinderung. Unsere Schulassistenten unterstützen Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen und herausforderndem Verhalten in ihrem Schulalltag und begleiten sie bei der Integration in den Klassenverband. Die Schüler und Schülerinnen erhalten beispielsweise Hilfestellungen durch motivationsfördernde Maßnahmen, Verdeutlichung von Arbeitsaufträgen und die Strukturierung des Schulalltags.
ZIEL
Ziel ist, dem betroffenen Kind oder Jugendlichen größtmögliche Selbstbestimmung und Selbstständig zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.