Unterstützung von Bezugspersonen
Bei Verdacht einer Gefährdung zum Wohle des Kindes oder Jugendlichen wird das Gefährdungsrisiko durch mehrere Fachkräfte abgeschätzt. Die Beratung und Vorgehensweisen bei einer Risikoabschätzung werden von unseren zertifizierten Fachkräften Michael Schmitz und Jeannette Schoofs durchgeführt.
Die Einschätzung ist in fünf Phasen unterteilt:
- Phase 1: Zu Beginn des Beratungsprozesses wird der genaue Auftrag geklärt.
- Phase 2: Es werden nicht nur Anhaltspunkte der Gefährdung erkannt, sondern auch die Lebenslagen der Familie bewertet. Um zu einer Einschätzung zu kommen, benötigt die Fachkraft Informationen wie: Art der Gefährdung, Risiko- und Schutzfaktoren, Fähigkeit der Sorgeberechtigten zur Gefährdungsabwehr und Hilfeakzeptanz.
- Phase 3: Die genannten Informationen müssen nun unter der Fragestellung, ob eine erhebliche Schädigung vorhersehbar ist, eingeschätzt werden. Dazu verwenden wir Risikoschätzbögen, Gefährdungseinschätzung und beraten uns kollegial.
- Phase 4: Die Fachkraft wird bei der Vorbereitung des Elterngesprächs beraten. Mit den Informationen aus dem Elterngespräch kann eine geeignete Hilfe eingeleitet werden und die Fachkraft gibt die Mitteilung an das Jugendamt weiter.
- Phase 5: Zur Beendigung des Prozesses überprüfen wir die Erfüllung des vereinbarten Auftrages.